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InsoGeldFestV 2016

§ 1Umlagesatz

Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2016

Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2016 beträgt 0,12 Prozent.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR199400015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2f06398a8ae5c9a7a2ed348a60069b94c6d0b65abc47096ccd5c895228603ea8

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