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InsoGeldEinzPV

§ 6Inkrafttreten

Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 13 Abs. 16 G v. 12.4.2012 I 579

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000400009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f1816cfa3920e2eb2eeba2e506dfbec959db48d9a5249605ac7cf454384c7b8f

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