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IMIS-ZustV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Zuständigkeiten von Bundesbehörden im integrierten Mess- und Informationssystem für die Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem Strahlenschutzgesetz

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 13.10.2017 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 5.10.2017 I 3536 von der Bundesregierung
beschlossen. Sie ist gem. Art. 2 dieser V am 13.10.2017 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR353610017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8783ad3e7982ec323cb67723b96cb85388a3998c26fa585dc8563ce93cf5193a

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