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IICVorRV

§ 1

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Internationale Baumwoll-Institut (International Institute for Cotton)

Das Internationale Baumwoll-Institut (International Institute for Cotton), das durch ein in Washington in der Zeit vom 17. Januar bis 28. Februar 1966 zur Zeichnung aufgelegtes, am 23. Februar 1966 völkerrechtlich in Kraft getretenes Übereinkommen gegründet wurde und dem gegenwärtig die Staaten Griechenland, Indien, Mexiko, Spanien, Sudan, Tansania, Uganda, die Vereinigte Arabische Republik und die Vereinigten Staaten von Amerika angehören, erhält Rechtspersönlichkeit.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR215250969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 01ec4c022d2ef708ab879b9973131a3a58c1d8b0ab0e0c98314e702bba90d772

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