Zum Gesetzesinhalt

IHRAVorRV

§ 1

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Internationale Allianz zum Holocaust-Gedenken

Der Ansiedlung der Internationalen Allianz zum Holocaust-Gedenken (International Holocaust Remembrance Alliance – IHRA) in der Bundesrepublik Deutschland in der Rechtsform einer internationalen Institution gemäß Teil 3 Kapitel 1 des Gaststaatgesetzes wird gemäß § 27 Absatz 2 Satz 1 des Gaststaatgesetzes zugestimmt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR076500021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 15034c2d04155b2ae7aa81574dd4005774409ab1c16226c2851f1cd309273bff

XML-Quelle beim Herausgeber