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IFG

§ 14Bericht und Evaluierung

Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes

Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag zwei Jahre vor Außerkrafttreten über die Anwendung dieses Gesetzes. Der Deutsche Bundestag wird das Gesetz ein Jahr vor Außerkrafttreten auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 44 V v. 19.6.2020 I 1328

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR272200005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c25e07d23d7c539745068da0569f5314c15c8d44ec2f0152ae2f454fa3bb435

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