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HZvV 8

§ 2

Achte Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1989 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR023430991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ea606051978989d1dc300bd18ad1844fc9187b6264be3a946425fa8cfbbb7f0a

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