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HwFwBAProKaufmMFV

§ 5Handlungsbereiche der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung

In der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 werden folgende Handlungsbereiche geprüft:
1.
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern,
2.
Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten,
3.
Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten,
4.
Personalwesen gestalten und Personal führen und
5.
Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 7110-20-9 v. 1.3.2016 I 331 (HandwFWFortbPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR294500020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f78fd8071a4ba73d52fa0fb3f300c1bb8b1c927ab1e223b1078ce52f032f0c37

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