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HWeizSaatV 2015

§ 3

Verordnung über besondere Anforderungen an Saatgut von Hartweizen im Rahmen der Saatgutanerkennung 2015

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR629500015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 285ffae9e571dbf53e05c26afe10b6e2554554b1e3dbbe35eecf6252573dba46

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