Zum Gesetzesinhalt

2. HStruktG

Art 26 Einkommensteuergesetz

Zweites Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 14. G v. 29.6.1998 I 1666, 3128

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR015239981

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1f54dc25d349223e0047e885f9c4d1d4b578cbe33ff5589c187c3575796a61f4

XML-Quelle beim Herausgeber