2. HStruktG
Art 25 Gesetz über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken
Zweites Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Geändert durch Art. 14. G v. 29.6.1998 I 1666, 3128
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR015239981
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1f54dc25d349223e0047e885f9c4d1d4b578cbe33ff5589c187c3575796a61f4