HRG
§ 44Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
- 1.
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
- 2.
- pädagogische Eignung,
- 3.
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
- 4.
- darüber hinaus je nach den Anforderungen der Stelle
- a)
- zusätzliche wissenschaftliche Leistungen,
- b)
- zusätzliche künstlerische Leistungen oder
- c)
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mehrjährigen beruflichen Praxis.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 19.1.1999 I 18;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 15.11.2019 I 1622
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR001850976
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 803559452ba5f568db69e9e7ea10424b2753ce4996d296be92ce582987615aa2