HRegGebV
§ 1Gebührenverzeichnis
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 30.4.2025 I Nr. 127
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR256200004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 298c2b6401412671e74211b9c692d648863f3c8671a12f39a8a57799f24d4ab0
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (2)
- § 395 FamFGLöschung unzulässiger Eintragungen
„… Anlass eines Insolvenzverfahrens von Amts wegen vorzunehmenden Eintragungen und für Löschungen nach § 395 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.“
- § 9 HGBEinsichtnahme in das Handelsregister und das Unternehmensregister
„… icht wurden, zum Abruf sowie die Übertragung von Schriftstücken in ein elektronisches Dokument nach § 9 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs werden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu dieser Verordnung erhoben. Satz 1 gilt nicht für die aus Anl …“