HolzbhMstrV
§ 3Meisterprüfungsarbeit
- 1.
- ein architekturbezogenes Objekt, insbesondere ein Portal, ein Wandschmuck, eine Kragge, eine Konsole, ein Kopfstück am Fachwerk, eine Skulptur, eine Deckenbekleidung, ein Geländer oder eine Gedenktafel,
- 2.
- ein Bauteil, insbesondere ein Grabmal, ein Denkmal, ein Brunnen, eine Plastik, ein Relief oder ein Wappen mit bildhauerischem Schmuck,
- 3.
- ein Stilmöbel mit überwiegender Schnitzarbeit, insbesondere ein Sessel, ein Stuhl, ein Tisch, eine Konsole, ein Schrank oder ein Spiegel mit Beitisch,
- 4.
- eine Spiel- oder eine Freizeiteinrichtung.
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 5 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR011920987
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): db701504a56a765e2cffa01479df8bde758cec9e5563723ffc3ced20b27f9715