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HolzbhAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009300997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d3dd01fad45a1b2154f183a73d34137e748096ca427aab479d1768b2f6593e96

XML-Quelle beim Herausgeber

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