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HolzBauSchAusbV

§ 3Struktur der Berufsausbildung für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin

Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe

Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer /Holz- und Bautenschützerin gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen Holzschutz oder Bautenschutz.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR061000007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c79124e12ba296337438560dba7cdb67a48059189b71dfe01cb6f9400da1d196

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