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HohSeeEinbrV

§ 5Inkrafttreten

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 27.9.1994 I 2705

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR024780977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 11ce28d49151598509babf1f5f4bf72f7efacb63ae112536954f3d8689417937

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