HoBaMstrV
§ 7Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils II
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Holz- und Bautenschutzgewerbe
- 1.
- Holz- und BautenschutzDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, verarbeitungs-, anwendungs- und instandhaltungstechnische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem Holz- und Bautenschutz-Betrieb zu bearbeiten. Dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis h aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Informationen für Abwicklungsprozesse von Kundenaufträgen beurteilen, insbesondere unter Berücksichtigung physikalischer, chemischer und biologischer Faktoren sowie der berufsbezogenen rechtlichen Vorschriften, technischen Normen und Regelwerke,
- b)
- Anwendungen von Messtechniken und -verfahren sowie Analysetechniken und -verfahren bewerten,
- c)
- Verfahren, Maßnahmen und Methoden im Holz- und Bautenschutz sowie Alternativen unter Beachtung der Anwendungsgrenzen auswählen und die Auswahl begründen,
- d)
- Sanierungskonzepte unter Berücksichtigung statischer und bauphysikalischer Vorgaben für den Holz- und Bautenschutz erarbeiten, Sanierungsalternativen prüfen, auswählen und Auswahl begründen,
- e)
- Eigenschaften, Verhalten und Verträglichkeiten zu verarbeitender Werk- und Hilfsstoffe unterscheiden und unter Berücksichtigung der Anwendungsgrenzen Verwendungszwecken zuordnen,
- f)
- den anwendungsbezogenen Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Geräten beurteilen und begründen,
- g)
- Berechnungen und Zeichnungen sowie graphische Detaildarstellungen für geplante Maßnahmen erarbeiten, vorgegebene Dokumente bewerten,
- h)
- auftragsbezogene Wartungs- und Nutzungshinweise erarbeiten und bewerten;
- 2.
- AuftragsabwicklungDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Auftragsabwicklungsprozesse in einem Holz- und Bautenschutz-Betrieb, auch unter Anwendung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert zu planen, deren Durchführung zu kontrollieren und sie abzuschließen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis j aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen,
- b)
- Angebotsunterlagen erstellen und Angebote auswerten, eine Angebotskalkulation durchführen,
- c)
- Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation unter Berücksichtigung der Verarbeitungs-, Anwendungs- und Instandhaltungstechnik, des Einsatzes von Personal, Material und Geräten bewerten, dabei qualitätssichernde Aspekte darstellen sowie Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen berücksichtigen,
- d)
- berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden, insbesondere die Haftung bei der Herstellung, der Instandhaltung und bei Dienstleistungen beurteilen,
- e)
- technische Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen erarbeiten sowie vorgegebene Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen bewerten und korrigieren; dabei auch Informations- und Kommunikationssysteme anwenden,
- f)
- den auftragsbezogenen Einsatz von Material, Werkstoffen, Maschinen und Geräten bestimmen und begründen,
- g)
- Unteraufträge vergeben und kontrollieren,
- h)
- Mängel- und Schadensaufnahmen an Bauteilen dokumentieren, Instandsetzungsverfahren auswählen, die Auswahl begründen und die erforderliche Abwicklung festlegen,
- i)
- eine Rechnung auf der Grundlage aufgemessener Leistungen erstellen,
- j)
- eine Nachkalkulation durchführen;
- 3.
- Betriebsführung und BetriebsorganisationDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation in einem Holz- und Bautenschutz-Betrieb unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen, wahrzunehmen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
- b)
- betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; betriebliche Kennzahlen ermitteln,
- c)
- Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen erarbeiten,
- d)
- die Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements für den Unternehmenserfolg darstellen, Maßnahmen des Qualitätsmanagements festlegen, Dokumentationen bewerten,
- e)
- Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen; die Notwendigkeit der Personalentwicklung, insbesondere in Abhängigkeit von Auftragslage und Auftragsabwicklung, begründen,
- f)
- betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und des Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpotenziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung festlegen,
- g)
- die gewerkspezifische Betriebs- und Lagerausstattung sowie logistische Prozesse planen und darstellen,
- h)
- den Nutzen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen, insbesondere für Kundenbindung und -pflege sowie die Warenwirtschaft, begründen,
- i)
- den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen auftragsbezogen prüfen, Konsequenzen, insbesondere für die betriebsinterne Organisation sowie das betriebliche Personalwesen, aufzeigen und bewerten.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 74 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR189100012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5393194de0410b234693d5e4cd517934b27525e472d7270cab62c433ba447deb