HmbNSGBefV
§ 1Befahrensregelung für das Naturschutzgebiet Mühlenberger Loch/Neßsand
- 1.
- die Wasserflächen mit Wasserski, Jetski, Paraglidern, Surfbrettern, Kite-Surfbrettern oder per stand up paddling zu befahren,
- 2.
- die Wasserflächen außerhalb der Fahrwasser der Hahnöfer Nebenelbe und der Zufahrt zur Este mit durch Maschinenkraft angetriebenen Wasserfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von mehr als acht Knoten zu befahren,
- 3.
- die Wasserflächen außerhalb der Fahrwasser der Hahnöfer Nebenelbe und der Zufahrt zur Este vom 1. September bis zum 31. März in der Zeit von drei Stunden vor bis eine Stunde nach Tideniedrigwasser zu befahren,
- 4.
- die im Lageplan (Anlage) als gesperrte Wasserflächen gekennzeichneten Bereiche des östlichen Mühlenberger Lochs und der Bucht Schweinesand mit Wasserfahrzeugen zu befahren,
- 5.
- Wasserfahrzeuge trockenfallen zu lassen.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR219200016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 389a7da4619fa8e92605c172af81722414681056175fa419f36eeb65f31a2227