HkRNDV
§ 23Anlagenregistrierung im Regionalnachweisregister
Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien
- 1.
- sind zusätzlich die Postleitzahl und die geografischen Koordinaten des Standorts des physikalischen Zählpunktes der Anlage anzugeben; die Angabe der geografischen Koordinaten erfolgt in einem von der Registerverwaltung in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 zu bestimmenden Format,
- 2.
- (weggefallen)
- 3.
- ist zusätzlich der EEG-Anlagenschlüssel anzugeben,
- 4.
- ist bei einer Anlage, die im Bundesgebiet gelegen ist, anzugeben, ob der jeweils anzulegende Wert gesetzlich bestimmt ist oder durch eine Ausschreibung ermittelt worden ist,
- 5.
- ist bei Anlagen, die außerhalb des Bundesgebiets gelegen sind, anzugeben, ob die Anlage einen Zuschlag in einer Ausschreibung nach § 5 Absatz 2 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erhalten hat, und
- 6.
- ist bei Anlagen, bei denen der anzulegende Wert durch eine Ausschreibung ermittelt worden ist, die Zuschlagsnummer anzugeben.
- 1.
- sie sich in keiner Verwendungsregion befinden,
- 2.
- im Fall des Absatzes 1 Satz 1 in Verbindung mit § 21 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 die Biomasseanlage auch andere Energieträger einsetzen darf oder
- 3.
- im Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 6 die Anlage keinen Zuschlag in einer Ausschreibung nach § 5 Absatz 2 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erhalten hat.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 6.8.2025 I Nr. 186
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR185310018
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f8382897850101aded5cb437fb33bccc90ab38288a4d825872ea30d68f9570e6
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage 2 HkRNGebV(zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis zum Regionalnachweisregister
„… fen Gebührenhöhe je Vorgang in Euro 2.1 Registrierung einer Anlage im Regionalnachweisregister nach § 23 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung 90 2.2 Übernahme einer vormals einem anderen Anlagenbetreiber zugeordneten Anlage im Regionalnachweisregister nach § 27 …“