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§ 2
Gesetz zur Aufhebung des Heimkehrergesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR023179991
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 547dd81beb6bd631390425d42b16eecb94cda097916ee9e64970764f11fd1c53