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Art 4 Inkrafttreten

Gesetz zur Aufhebung des Heimkehrergesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften

Artikel 1 tritt am 1. Januar 1992 in Kraft, soweit er § 1 des in Artikel 1 Nr. 1 genannten Gesetzes betrifft. Im übrigen tritt das Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR023179991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 547dd81beb6bd631390425d42b16eecb94cda097916ee9e64970764f11fd1c53

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