HKEntschG
Allgemeine Hinweise
Gesetz über eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2009 +++)Das G wurde als Artikel 3 des G v. 10.12.2007 I 2830 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 5 Satz 2 dieses G am 1.1.2009 in Kraft. Inkrafttreten verschoben durch G v. 24.6.2008 I 1074 auf den 1.7.2008
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR283100007
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 67475df83ee1104c27b7bf5a57b794f8a67c1557082b9d83c138f1fbce51e445