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HIVHG

§ 17Steuerfreiheit, Anrechnung auf andere Leistungen

Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen

(1) Die Leistungen der Stiftung werden nicht auf andere Leistungen aus öffentlichen Mitteln angerechnet und auch nicht bei der gesetzlich vorgesehenen Ermittlung von Einkommen und Vermögen berücksichtigt.
(2) Die Ansprüche auf Leistungen der Stiftung können nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6a G v. 18.7.2017 I 2757

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR097200995

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9551e13a629b8c0987c9a05bffe1cc8b9729f275f0914b417d22974c50dbefdc

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