HHG
§ 3Erweiterung des Personenkreises
- a)
- in anderen als den dort bezeichneten Gebieten außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes in Gewahrsam genommen wurden oder
- b)
- ohne in Gewahrsam genommen worden zu sein, durch andere Maßnahmen eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben,
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.6.1993 I 838;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 25.2.2025 I Nr. 63
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004980955
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 129fc9e2c933b7fa6f81729b2b9c4725b3831b4a5b3af88c43b8d4bd34a6aa59