HHG
§ 1Personenkreis
- 1.
- nach der Besetzung ihres Aufenthaltsortes oder nach dem 8. Mai 1945 in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin oder in den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Gebieten aus politischen und nach freiheitlich-demokratischer Auffassung von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen wurden oder
- 2.
- Angehörige der in Nummer 1 genannten Personen sind oder
- 3.
- Hinterbliebene der in Nummer 1 genannten Personen sind
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.6.1993 I 838;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 25.2.2025 I Nr. 63
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004980955
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 129fc9e2c933b7fa6f81729b2b9c4725b3831b4a5b3af88c43b8d4bd34a6aa59
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (2)
- § 245 SGB 6Vorzeitige Wartezeiterfüllung
„… d 2 Bundesentschädigungsgesetz), 7. nach dem 31. Dezember 1956 während oder wegen eines Gewahrsams (§ 1 Häftlingshilfegesetz), 8. nach dem 31. Dezember 1956 während oder wegen Internierung oder Verschleppung (§ 250 Abs. 1 Nr. 2) oder 9. nach de …“
- § 53 SGB 6Vorzeitige Wartezeiterfüllung
„… nstbeschädigung nach dem Zivildienstgesetz als Zivildienstleistende oder 4. wegen eines Gewahrsams (§ 1 Häftlingshilfegesetz) vermindert erwerbsfähig geworden oder gestorben sind. Satz 1 Nr. 1 findet nur Anwendung für Versicherte, die bei Eintr …“