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HGB

§ 12Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen

Handelsgesetzbuch

(1) Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die öffentliche Beglaubigung mittels Videokommunikation gemäß § 40a des Beurkundungsgesetzes ist zulässig. Die gleiche Form ist für eine Vollmacht zur Anmeldung erforderlich. Anstelle der Vollmacht kann die Bescheinigung eines Notars nach § 21 Absatz 3 der Bundesnotarordnung eingereicht werden. Rechtsnachfolger eines Beteiligten haben die Rechtsnachfolge soweit tunlich durch öffentliche Urkunden nachzuweisen.
(2) Dokumente sind elektronisch in einem maschinenlesbaren und durchsuchbaren Datenformat einzureichen. Ist eine Urschrift oder eine einfache Abschrift einzureichen oder ist für das Dokument die Schriftform bestimmt, genügt die Übermittlung einer elektronischen Aufzeichnung; ist ein notariell beurkundetes Dokument oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift einzureichen, so ist ein mit einem einfachen elektronischen Zeugnis (§ 39a des Beurkundungsgesetzes) versehenes Dokument zu übermitteln.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 4.2.2026 I Nr. 33

Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 59 Nr. 1 G v. 4.2.2026 I Nr. 33 ist berücksichtigt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002190897

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 063bb99b4f50f63a6871cb02f276761393aff3593393a55671c725a900c55944

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 21 BNotOBescheinigungen

    „… llmacht zur Anmeldung erforderlich. Anstelle der Vollmacht kann die Bescheinigung eines Notars nach § 21 Absatz 3 der Bundesnotarordnung eingereicht werden. Rechtsnachfolger eines Beteiligten haben die Rechtsnachfolge soweit tunlich durch öffentliche Urkun …“

Hierauf verweisen andere Vorschriften (10)

Auswahl: 8 von 10 nachgewiesenen Verweisen.

  • § 37 AktGInhalt der Anmeldung

    „… dlichen Unterlagen. 5. (weggefallen) (5) Für die Einreichung von Unterlagen nach diesem Gesetz gilt § 12 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs entsprechend. (6) (weggefallen)“

  • § 11 GenGAnmeldung der Genossenschaft

    „… ugnis die Vorstandsmitglieder haben. (4) Für die Einreichung von Unterlagen nach diesem Gesetz gilt § 12 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs entsprechend. (5) (weggefallen)“

  • § 7 GenRegVSonstige Anzeigen und Erklärungen

    „… es sowie § 23 des SCE-Ausführungsgesetzes). (3) Die Einreichungen und Anzeigen sind in der Form des § 12 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs zu bewirken.“

  • § 8 GmbHGInhalt der Anmeldung

    „… retungsbefugnis der Geschäftsführer. (5) Für die Einreichung von Unterlagen nach diesem Gesetz gilt § 12 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.“

  • § 25 HRV

    „… päischen Wirtschaftsraum unterliegt, deren Anmeldung zur Eintragung mittels Videokommunikation nach § 12 Absatz 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs in Verbindung mit § 40a des Beurkundungsgesetzes beglaubigt wurde. Im Fall der Anmeldung der Gründung einer Gesellschaf …“

  • § 9 HRVRegisterordner

    „… h Rechtsvorschriften besonders angeordnet ist; hiervon ausgenommen sind jedoch Dokumente, die gemäß § 12 Absatz 1 Satz 5 des Handelsgesetzbuchs eingereicht werden. Sie sind in der zeitlichen Folge ihres Eingangs und nach der Art des jeweiligen Dokuments abrufbar …“

  • Art 45 HGBEG

    „… festgelegten Umrechnungskurs ermittelten Betrag in Euro zum Gegenstand haben, bedürfen nicht der in § 12 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebenen Form. Entsprechende Eintragungen werden abweichend von § 10 des Handelsgesetzbuchs nicht bekannt gemac …“

  • § 12 PublGBeginn und Dauer der Pflicht zur Konzernrechnungslegung

    „… 11 Abs. 1 zutreffen, haben unverzüglich der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch (§ 12 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs) die Erklärung zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln, dass für diesen Abschlussstichtag zwei der d …“