Zum Gesetzesinhalt

HerrentunnelMautHV

§ 3Inkrafttreten

Verordnung über die Höhe der Maut für die Benutzung des Herrentunnels

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR210800005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7e6cab3bd0c6e0bcdc841cd7fbc20bd0730e9f85f0046f1515b8d09bf6a7d20b

XML-Quelle beim Herausgeber