HeimmwV
§ 14Erlöschen der Mitgliedschaft
Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes
- 1.
- Ablauf der Amtszeit,
- 2.
- Niederlegung des Amtes,
- 3.
- Ausscheiden aus dem Heim,
- 4.
- Verlust der Wählbarkeit,
- 5.
- Feststellung der zuständigen Behörde auf Antrag von zwei Drittel der Mitglieder des Heimbeirates, dass das Heimbeiratsmitglied seinen Pflichten nicht mehr nachkommt oder nicht mehr nachkommen kann.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 25.7.2002 I 2896
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR018190976
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c8020f0bba646395675d8892bb83014415be88b6afbe151306dca46f24ed41a9