HeimMindBauV
§ 15Funktions- und Zubehörräume
- 1.
- ausreichende Kochgelegenheiten für die Bewohner,
- 2.
- ein Abstellraum für die Sachen der Bewohner,
- 3.
- in Einrichtungen mit Mehrbettzimmern ein Einzelzimmer im Sinne des § 14 zur vorübergehenden Nutzung durch Bewohner,
- 4.
- ein Leichenraum, wenn nicht eine kurzfristige Überführung der Leichen sichergestellt ist.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 3.5.1983 I 550
Stand: geändert durch Art. 5 V v. 25.11.2003 I 2346
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR001890978
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 90d029cde8c9c6cd6793113cc7eeadc307c19d26934bd605a77a581100fa8505