HeimG
§ 12Anzeige
- 1.
- den vorgesehenen Zeitpunkt der Betriebsaufnahme,
- 2.
- die Namen und die Anschriften des Trägers und des Heims,
- 3.
- die Nutzungsart des Heims und der Räume sowie deren Lage, Zahl und Größe und die vorgesehene Belegung der Wohnräume,
- 4.
- die vorgesehene Zahl der Mitarbeiterstellen,
- 5.
- den Namen, die berufliche Ausbildung und den Werdegang der Heimleitung und bei Pflegeheimen auch der Pflegedienstleitung sowie die Namen und die berufliche Ausbildung der Betreuungskräfte,
- 6.
- die allgemeine Leistungsbeschreibung sowie die Konzeption des Heims,
- 7.
- einen Versorgungsvertrag nach § 72 sowie eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung nach § 80a des Elften Buches Sozialgesetzbuch oder die Erklärung, ob ein solcher Versorgungsvertrag oder eine solche Leistungs- und Qualitätsvereinbarung angestrebt werden,
- 8.
- die Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder die Erklärung, ob solche Vereinbarungen angestrebt werden,
- 9.
- die Einzelvereinbarungen aufgrund § 39a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder die Erklärung, ob solche Vereinbarungen angestrebt werden,
- 10.
- die Unterlagen zur Finanzierung der Investitionskosten,
- 11.
- ein Muster der Heimverträge sowie sonstiger verwendeter Verträge,
- 12.
- die Satzung oder einen Gesellschaftsvertrag des Trägers sowie
- 13.
- die Heimordnung, soweit eine solche vorhanden ist.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 5.11.2001 I 2970;
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 Satz 2 G v. 29.7.2009 I 2319
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR018730974
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ed8f6cc123b1f47dc93e59c6fc3b9f0a0ab35374a07fc7dfba4f2e3c17e0d462
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (3)
- § 80a SGB 11(weggefallen)
„… s Heims, 7. einen Versorgungsvertrag nach § 72 sowie eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung nach § 80a des Elften Buches Sozialgesetzbuch oder die Erklärung, ob ein solcher Versorgungsvertrag oder eine solche Leistungs- und Qualitätsvereinbarung angestrebt …“
- § 75 SGB 12Allgemeine Grundsätze
„… oder eine solche Leistungs- und Qualitätsvereinbarung angestrebt werden, 8. die Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder die Erklärung, ob solche Vereinbarungen angestrebt werden, 9. die Einzelvereinbarungen aufgrund § 39a des Fünften …“
- § 39a SGB 5Stationäre und ambulante Hospizleistungen
„… der die Erklärung, ob solche Vereinbarungen angestrebt werden, 9. die Einzelvereinbarungen aufgrund § 39a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder die Erklärung, ob solche Vereinbarungen angestrebt werden, 10. die Unterlagen zur Finanzierung der Investitionskos …“