HebG
§ 46Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen
Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen
- 1.
- in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat,
- 2.
- den erfolgreichen Abschluss durch die Vorlage eines im Anhang V Nummer 5.5.2 der Richtlinie 2005/36/EG in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten Ausbildungsnachweises belegt, der nach dem dort genannten Stichtag ausgestellt worden ist, und
- 3.
- die Ausbildung oder das Studium folgenden Anforderungen entspricht:
- a)
- eine in Vollzeit mindestens dreijährige Hebammenausbildung, die aus mindestens 4 600 Stunden theoretischer und praktischer Ausbildung besteht, mit mindestens einem Drittel der Mindestausbildungsdauer in Form klinisch-praktischer Ausbildung,
- b)
- eine in Vollzeit mindestens zweijährige Hebammenausbildung, die aus mindestens 3 600 Stunden besteht und die den Besitz eines der im Anhang V Nummer 5.2.2 der Richtlinie 2005/36/EG in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten Ausbildungsnachweise der Krankenschwester und des Krankenpflegers, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, voraussetzt oder
- c)
- eine in Vollzeit mindestens 18-monatige Hebammenausbildung, die aus mindestens 3 000 Stunden besteht und die den Besitz eines der im Anhang V Nummer 5.2.2 der Richtlinie 2005/36/EG in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten Ausbildungsnachweise der Krankenschwester und des Krankenpflegers, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, voraussetzt, nach deren Abschluss eine einjährige Berufserfahrung erworben wird.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 12.12.2023 I Nr. 359
Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 22.7.2026 I Nr. 225 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Sonst: Ersetzt G 2124-14 v. 4.6.1985 I 902 (HebG 1985)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR175910019
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ba73b2e470043cd79fab6b2edb8fdc1b2dedf08f85ac38041a0f6e24c6a37b0a