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HebG

Inhaltsübersicht

Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen

Teil 1
Allgemeines
§  1Hebammenberuf
§  2Begriffsbestimmungen
Teil 2
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§  3Berufsbezeichnung
§  4Geburtshilfe als vorbehaltene Tätigkeiten
§  5Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§  6Rücknahme der Erlaubnis
§  7Widerruf der Erlaubnis
§  8Ruhen der Erlaubnis
Teil 3
Hebammenstudium und
Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung
Abschnitt 1
Studium
Unterabschnitt 1
Studienziel, Zugang, Dauer und
Struktur sowie Akkreditierung von Studiengängen
§  9Studienziel
§ 10Zugangsvoraussetzungen
§ 11Dauer und Struktur des Studiums
§ 12Akkreditierung von Studiengängen
Unterabschnitt 2
Der berufspraktische Teil des Studiums
§ 13Praxiseinsätze
§ 14Praxisanleitung
§ 15Die verantwortliche Praxiseinrichtung
§ 16Durchführung des berufspraktischen Teils; Praxisplan
§ 17Praxisbegleitung
§ 18Nachweis- und Begründungspflicht
Unterabschnitt 3
Der hochschulische Teil des Studiums
§ 19Hochschule; theoretische und praktische Lehrveranstaltungen
§ 20Qualifikation der Lehrenden und der Studiengangsleitung
Unterabschnitt 4
Durchführung des Studiums
§ 21Durchführung des Studiums; Kooperationsvereinbarungen
§ 22Gesamtverantwortung
Unterabschnitt 5
Abschluss des Studiums
§ 23Abschluss des Studiums
§ 24Staatliche Prüfung
§ 25Durchführung der staatlichen Prüfung
§ 26Vorsitz
Abschnitt 2
Vertrag zur
akademischen Hebammenausbildung
§ 27Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung; Schriftformerfordernis
§ 28Inhalt des Vertrages
§ 29Wirksamkeit des Vertrages
§ 30Vertragsschluss bei Minderjährigen
§ 31Anwendbares Recht
§ 32Pflichten der verantwortlichen Praxiseinrichtung
§ 33Pflichten der Studierenden
§ 34Vergütung
§ 35Überstunden
§ 36Probezeit
§ 37Ende des Vertragsverhältnisses
§ 38Beendigung durch Kündigung
§ 39Wirksamkeit der Kündigung
§ 40Beschäftigung im Anschluss an das Vertragsverhältnis
§ 41Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 42Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts
Teil 4
Anerkennung von Berufsqualifikationen
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 43Erlaubnis für Personen mit einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes absolvierten Ausbildung
§ 44Bescheid über die Feststellung der Berufsqualifikation
§ 45Gemeinsame Einrichtung; Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
Abschnitt 2
Automatisch
anerkannte Berufsqualifikationen
§ 46Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen
§ 47Automatische Anerkennung bei erworbenen Rechten
§ 48Automatische Anerkennung bei in den Gebieten der früheren Tschechoslowakei, der früheren Sowjetunion, dem früheren Jugoslawien erworbenen Rechten
§ 49Automatische Anerkennung bei in Polen erworbenen Rechten
§ 50Automatische Anerkennung bei in Rumänien erworbenen Rechten
§ 51Ausschluss der automatischen Anerkennung bei in Kroatien erworbenen Rechten
§ 52Bekanntmachung
§ 53Europäischer Berufsausweis
Abschnitt 3
Weitere Berufsqualifikationen
§ 54Anerkennung von weiteren Berufsqualifikationen; Gleichwertigkeit
§ 55Wesentliche Unterschiede
§ 56Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen
§ 57Anpassungsmaßnahmen
§ 58Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
§ 59Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
§ 59aErlaubnis zur partiellen Berufsausübung
Teil 5
Erbringen von Dienstleistungen
Abschnitt 1
Erbringen
von Dienstleistungen
im Geltungsbereich dieses Gesetzes
§ 60Dienstleistungserbringende Personen
§ 61Meldung der Dienstleistungserbringung
§ 62Meldung wesentlicher Änderungen
§ 62aDienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
Abschnitt 2
Dienstleistungserbringung
in anderen Mitgliedstaaten,
in anderen Vertragsstaaten oder
in anderen gleichgestellten Staaten
§ 63Bescheinigung der zuständigen Behörde
Teil 6
Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden
§ 64Zuständige Behörde
§ 65Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten
§ 66Warnmitteilung durch die zuständige Behörde
§ 67Unterrichtung über Änderungen
§ 68Löschung einer Warnmitteilung
§ 69Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
§ 70Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
Teil 7
Verordnungsermächtigung
§ 71Ermächtigung zum Erlass einer Studien- und Prüfungsverordnung
Teil 8
Bußgeldvorschriften
§ 72Bußgeldvorschriften
Teil 9
Übergangsvorschriften
§ 73Fortgelten der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 74Übergangsvorschriften für Entbindungspfleger
§ 75Kooperation von Hochschulen mit Hebammenschulen
§ 76Anwendung von Vorschriften über die fachschulische Ausbildung und die Ausbildung in der Form von Modellvorhaben
§ 77Abschluss begonnener fachschulischer Ausbildungen
§ 77aÜbergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§ 78Abschluss begonnener Ausbildungen in Form von Modellvorhaben
§ 79Weitergeltung der staatlichen Anerkennung von Hebammenschulen
§ 80Evaluierung
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 12.12.2023 I Nr. 359

Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 22.7.2026 I Nr. 225 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Sonst: Ersetzt G 2124-14 v. 4.6.1985 I 902 (HebG 1985)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR175910019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ba73b2e470043cd79fab6b2edb8fdc1b2dedf08f85ac38041a0f6e24c6a37b0a

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