HdGStiftG
§ 2Stiftungszweck
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
- 1.
- Aufbau, Unterhaltung und Weiterentwicklung einer ständigen Ausstellung,
- 2.
- wechselnde Sonderausstellungen, Vorträge, Seminare, Filmvorführungen,
- 3.
- Einrichtung und Unterhaltung eines Informationszentrums, einer Bibliothek und einer Dokumentationsstelle,
- 4.
- Veröffentlichungen,
- 5.
- Errichtung und Unterhaltung von Gebäuden und Einrichtungen der Stiftung.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 16.7.2021 I 3014
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR102940990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9ee3c1d70192355b80e18354189d1b3ecd91e2459cbfcb118a78b9f479870bb2