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HdGStiftG

§ 1Errichtung und Rechtsform

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"

Unter dem Namen "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn errichtet. Die Stiftung entsteht mit Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 16.7.2021 I 3014

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR102940990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9ee3c1d70192355b80e18354189d1b3ecd91e2459cbfcb118a78b9f479870bb2

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