HBauStatG
§ 4Hilfsmerkmale
Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes
- 1.
- Bauscheinnummer, Aktenzeichen;
- 2.
- Anschrift des Baugrundstücks;
- 3.
- Name und Anschrift des Bauherrn für die Erhebungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und des Eigentümers für die Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4;
- 4.
- Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen;
- 5.
- bei Wiedererrichtung eines Gebäudes zusätzlich Abgangsjahr des vorherigen Gebäudes und Meldung zur Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 3 G v. 23.7.2026 I Nr. 226
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR086900998
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0c76511dc6a69e360635b1e0da84b64b0556748bfbf552e8571d3b2873d256af