HBauStatG
§ 3Erhebungsmerkmale
Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes
- 1.
- Bauherren nach privaten Haushalten, Unternehmen nach Art, öffentliche Bauherren, Organisationen ohne Erwerbscharakter;
- 2.
- Monat und Jahr des Zeitpunkts, zu dem die Baumaßnahme nach den landesrechtlichen Vorschriften begonnen werden darf;
- 3.
- Lage des Baugrundstücks nach Gemeinde und Gemeindeteil;
- 4.
- Art der Baumaßnahme nach Neubau oder Baumaßnahme an bestehenden Gebäuden;
- 5.
- Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung als Wohngebäude, Wohnheim, Nichtwohngebäude nach Art; Wohnfläche und sonstige Nutzfläche; bei Wohngebäuden zusätzlich Eigentumswohnungen;
- 6.
- bei Neubau zusätzlich Zahl der Vollgeschosse, Rauminhalt, konventionelle Bauart oder Fertigteilbau, überwiegend verwendeter Baustoff; Art der Beheizung und vorgesehene Heizenergie; Art der Warmwasserbereitung und hierfür vorgesehene Energie; Anlagen zur Lüftung, Anlagen zur Kühlung sowie Art der Erfüllung der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; bei Wohngebäuden auch der Haustyp;
- 7.
- bei Gebäuden mit Wohnraum zusätzlich Zahl der Wohneinheiten nach Zahl der Räume;
- 8.
- bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden zusätzlich bisheriger Zustand sowie Nutzungsänderung zwischen Wohn- und Nichtwohnzwecken;
- 9.
- veranschlagte Kosten der Baumaßnahme.
- 1.
- Änderungen seit dem in § 1 Abs. 2 Nr. 1 genannten Zeitpunkt;
- 2.
- Monat und Jahr der Fertigstellung.
- 1.
- Baugenehmigung oder Baurecht erloschen;
- 2.
- Stand der Baumaßnahme am Jahresende nach nicht begonnen, begonnen; bei Neubau zusätzlich, ob unter Dach.
- 1.
- Eigentümer nach privaten Haushalten, Unternehmen nach Art, öffentlichen Eigentümern, Organisationen ohne Erwerbscharakter;
- 2.
- Monat und Jahr des Abgangs, der Abbruchgenehmigung oder -anzeige;
- 3.
- Lage des Gebäudes nach Gemeinde, Gemeindeteil;
- 4.
- Art und Baujahr des Gebäudes;
- 5.
- Umfang, Art und Ursache des Abgangs; bei Nutzungsänderung zusätzlich Durchführung einer Baumaßnahme;
- 6.
- Größe des Abgangs nach Wohnfläche und sonstiger Nutzfläche, Zahl der Wohneinheiten nach Zahl der Räume.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 3 G v. 23.7.2026 I Nr. 226
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR086900998
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0c76511dc6a69e360635b1e0da84b64b0556748bfbf552e8571d3b2873d256af