GWB
§ 47gFestlegungsbereiche
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- 1.
- der geplante und ungeplante Minderverbrauch bei Verbrauchseinheiten mit mehr als 25 Megawatt maximaler Verbrauchskapazität je Verbrauchseinheit und
- 2.
- die Vorhaltung und Einspeisung von Regelenergie.
- 1.
- die Übertragungskapazität an Grenzkuppelstellen auf stündlicher Basis,
- 2.
- die Im- und Exportdaten auf stündlicher Basis,
- 3.
- die prognostizierte und die tatsächliche Einspeisung von Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet werden, auf stündlicher Basis,
- 4.
- die Verkaufsangebote, die im Rahmen der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus getätigt wurden, auf stündlicher Basis und
- 5.
- die Angebote und Ergebnisse der Regelenergieauktionen.
- 1.
- die erzeugten Mengen nach Anlagentyp und
- 2.
- die Wahl der Veräußerungsform im Sinne des § 21b Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die auf die jeweilige Veräußerungsform entfallenden Mengen.
- 1.
- die Angebote, die auf den Plattformen getätigt wurden,
- 2.
- die Handelsergebnisse und
- 3.
- die außerbörslichen, nicht standardisierten Handelsgeschäfte, bei denen die Vertragspartner individuell bilaterale Geschäfte aushandeln (OTC-Geschäfte), deren geld- und warenmäßige Besicherung (Clearing) über die Handelsplattform erfolgt.
- 1.
- die Grenzübergangsmengen und -preise und einen Abgleich von Import- und Exportmengen,
- 2.
- die im Inland geförderten Gasmengen und ihre Erstabsatzpreise,
- 3.
- die Importverträge (Grenzübergangsverträge),
- 4.
- die Liefermengen getrennt nach Distributionsstufe im Bereich der Verteilung,
- 5.
- die getätigten Transaktionen mit Großhandelskunden und Fernleitungsnetzbetreibern sowie mit Betreibern von Speicheranlagen und Anlagen für verflüssigtes Erdgas (LNG-Anlagen) im Rahmen von Gasversorgungsverträgen und Energiederivate nach § 3 Nummer 33 des Energiewirtschaftsgesetzes, die auf Gas bezogen sind, einschließlich Laufzeit, Menge, Datum und Uhrzeit der Ausführung, Laufzeit-, Liefer- und Abrechnungsbestimmungen und Transaktionspreisen,
- 6.
- die Angebote und Ergebnisse eigener Erdgasauktionen,
- 7.
- die bestehenden Gasbezugs- und Gaslieferverträge und
- 8.
- die sonstigen Gashandelsaktivitäten, die als OTC-Geschäfte durchgeführt werden.
- 1.
- die bestehenden Kapazitätsverträge,
- 2.
- die vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten über Lastflusszusagen und
- 3.
- die Angebote und Ergebnisse von Ausschreibungen über Lastflusszusagen.
- 1.
- die bestehenden Regelenergieverträge,
- 2.
- die Angebote und Ergebnisse von Regelenergieauktionen und -ausschreibungen,
- 3.
- die getätigten Transaktionen an Handelsplattformen und
- 4.
- die sonstigen Gashandelsaktivitäten, die als OTC-Geschäfte durchgeführt werden.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 26.6.2013 I 1750, 3245;
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 20.7.2026 I Nr. 215
Sonst: Mittelbare Änderung gem. Art. 10 G v. 20.7.2026 I Nr. 215 ist berücksichtigt
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR252110998
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e70acdbc35f718115ab158f6e6af8ba29e5c9efad9087ddfda99760605fbee1c