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GtDWSVVDV

§ 13Dauer und Aufbau des Studiums

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Das Studium umfasst ein Bachelorstudium sowie zwei berufspraktische Studienzeiten, die in der Regel in Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung einschließlich ihrer Schulungseinrichtungen absolviert werden. Das Studium gliedert sich wie folgt:

Nr.AusbildungsabschnittAusbildungsortDauer
1berufspraktische Studienzeit Iin den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes1,5 Monate
2Lehrveranstaltungen während des Bachelorstudiumsan einer kooperierenden Hochschule nach den dort geltenden Bestimmungenje nach Studiengang:
36 oder 42 Monate
3Praxissemester und Praxisphasen
während des Bachelorstudiums
in den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung nach den an der kooperierenden Hochschule geltenden Bestimmungen
4berufspraktische Studienzeit IIin den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundesinsgesamt 6 Monate
während der vorlesungsfreien Zeiten des Bachelorstudiums und nach Abschluss des Bachelorstudiums
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 26 G v. 29.3.2017 I 626

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR297400012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2997293e6d53bfbee1592bbcdb20b8177b79ee09a2d081a3c5d109fd400f9f40

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