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Inhaltsübersicht

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Abschnitt 1
Allgemeines
§  1Vorbereitungsdienst
§  2Ziele und Schwerpunkte des Vorbereitungsdienstes
§  3Einstellungsbehörde, Auswahlverfahren
§  4Erholungsurlaub
§  5Nachteilsausgleich
§  6Bewertung der Leistungen
Abschnitt 2
Berufspraktische Ausbildung
§  7Allgemeines
§  8Ausbildungsleitung, Ausbildende
§  9Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsplan
§ 10Beurteilung
§ 11Praxisarbeiten während der berufspraktischen Ausbildung
§ 12Zeugnis, Ausbildungsrangpunktzahl
Abschnitt 3
Studium
§ 13Dauer und Aufbau des Studiums
§ 14Studium
§ 15Berufspraktische Studienzeiten
§ 16Praxisarbeit
§ 17Zeugnis, Praxisrangpunktzahl
Abschnitt 4
Prüfungen
§ 18Laufbahnprüfung
§ 19Prüfungsamt
§ 20Prüfungskommission
§ 21Schriftliche Abschlussprüfung
§ 22Mündliche Abschlussprüfung
§ 23Fernbleiben, Rücktritt
§ 24Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 25Wiederholung von Prüfungen
§ 26Bestehen der Laufbahnprüfung, Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung
§ 27Abschlusszeugnis
§ 28Prüfungsakten, Einsichtnahme
Abschnitt 5
Schlussvorschriften
§ 29Übergangsvorschrift
§ 30Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 26 G v. 29.3.2017 I 626

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR297400012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2997293e6d53bfbee1592bbcdb20b8177b79ee09a2d081a3c5d109fd400f9f40

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