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GSIAusbV

§ 2Dauer der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäudesystemintegration und zur Elektronikerin für Gebäudesystemintegration

Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR068700021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bb9ad7a95818d96b615e1c607a2f0bdf415f6f90fa80271e95c5255b1002ab3b

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