GruWErlDBest
§ 3
Durchführungsbestimmungen zum Erlaß über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR006630953
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8c3fa8e8b3c3fdd213db3a1ca4c65f637ab8072caffca416088f6499a7469333