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GrStG

Grundsteuergesetz

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 32 G v. 2.12.2024 I Nr. 387

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR109650973

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): abc51fa466211b822c052abd142543a95ff88435b3ded22126b3a978e30a6846

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt I Steuerpflicht§ 1Heberecht§ 2Steuergegenstand§ 3Steuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger§ 4Sonstige Steuerbefreiungen§ 5Zu Wohnzwecken benutzter Grundbesitz§ 6Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz§ 7Unmittelbare Benutzung für einen steuerbegünstigten Zweck§ 8Teilweise Benutzung für einen steuerbegünstigten Zweck§ 9Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer, Entstehung der Steuer§ 10Steuerschuldner§ 11Persönliche Haftung§ 12Dingliche HaftungAbschnitt II Bemessung der Grundsteuer§ 13Steuermesszahl und Steuermessbetrag§ 14Steuermeßzahl für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft§ 15Steuermesszahl für Grundstücke§ 16Hauptveranlagung§ 17Neuveranlagung§ 18Nachveranlagung§ 19Anzeigepflicht§ 20Aufhebung des Steuermeßbetrags§ 21Änderung von Steuermeßbescheiden§ 22Zerlegung des Steuermessbetrags§ 23Zerlegungsstichtag§ 24Ersatz der Zerlegung durch SteuerausgleichAbschnitt III Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer§ 25Festsetzung des Hebesatzes§ 26Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze§ 27Festsetzung der Grundsteuer§ 28Fälligkeit§ 29Vorauszahlungen§ 30Abrechnung über die Vorauszahlungen§ 31Nachentrichtung der SteuerAbschnitt IV Erlaß der Grundsteuer§ 32Erlaß für Kulturgut und Grünanlagen§ 33Erlass wegen wesentlicher Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft§ 34Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken§ 35VerfahrenAbschnitt V Übergangs- und Schlußvorschriften§ 36Sondervorschriften für die Hauptveranlagung 2025§ 37Anwendung des Gesetzes§ 38Bekanntmachung