GrPfREuroV
§ 4Inkrafttreten
Verordnung über Grundpfandrechte in ausländischer Währung und in Euro
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR268300997
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d445f92f11299dd64e67a37442e869e8e8bae5ba517d047a8d0515e76b9fc06e