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GrenzAV 2014

§ 3Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raums und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete vom 1. Juli 1993 (BGBl. I S. 1132), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. März 2007 (BGBl. I S. 519) geändert worden ist, außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 613-7-1 v. 1.7.1993 I 1132 (GrenzAV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR144200014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7f3d7b2b10a73a9ad305a0fe4dae7886877dd7583f9a23d0e436384b19dadbbe

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