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Art 1

Gesetz zu dem Vertrag vom 30. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr

Dem in Kopenhagen am 30. März 1967 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr nebst Protokoll vom gleichen Tage und Zusatzprotokoll vom 9. August 1968 wird zugestimmt. Der Vertrag, das Protokoll und das Zusatzprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR209370969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 89fb10870ca3ac25d8171f0eb592e5720969e2ba8948a87ce3243b337d12384d

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