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GrÄndStVtr BW/BY 3

Art 29

Dritter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze

Die Anlagen 1 bis 25 sind Bestandteile dieses Staatsvertrages. Sie werden bei dem Bayerischen Landesvermessungsamt in München und dem Landesvermessungsamt Baden-Württemberg in Stuttgart sowie den Vermessungsämtern Dillingen a.d. Donau, Kempten (Allgäu), Klingenberg a. Main, Memmingen, Nördlingen, Rothenburg ob der Tauber und Würzburg des Freistaates Bayern und bei den Staatlichen Vermessungsämtern Aalen, Heidenheim, Ravensburg, Schwäbisch Hall und Tauberbischofsheim des Landes Baden-Württemberg sowie beim Stadtmessungsamt Ulm aufbewahrt und können dort von jedermann während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR047300997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3e0e5f81b6b93c18e6dbc0278ea69a9363ee92f4e196facf126960a21bf8eedd

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