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GrÄndStVtr BW/BY 3

Art 1

Dritter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze

Im Anschluß an den Zweiten Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Änderung der Landesgrenze vom 22. Oktober 1987 vereinbaren die vertragschließenden Länder zur Anpassung des Grenzverlaufs an die durch den Ausbau von Straßen und Gewässern und durch Flurbereinigungen geänderten Verhältnisse die in Artikel 3 bis 26 bezeichneten Änderungen ihrer gemeinsamen Landesgrenze.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR047300997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3e0e5f81b6b93c18e6dbc0278ea69a9363ee92f4e196facf126960a21bf8eedd

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