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GrÄndStVtr BW/BY 2

Art 24

Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze

Zwischen der Gemeinde Kirchheim, Landkreis Würzburg, Freistaat Bayern, und der Gemeinde Wittighausen, Main-Tauber-Kreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze
1.
vom Landesgrenzpunkt 369 bis zum Landesgrenzpunkt 386 nach Maßgabe der Anlage 24, Seiten 1 und 2;
2.
vom Landesgrenzpunkt 396 bis zum Landesgrenzpunkt 400 nach Maßgabe der Anlage 24, Seiten 1 und 2.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR024690988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0f55cd803c550a92b0c03559aa46863ed5d27c68c16e525679c110f70310a104

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