Zum Gesetzesinhalt

GPEV

§ 1Anwendungsbereich

Verordnung zur Erhebung von Garantieprämien für die ergänzende staatliche Absicherung von Reisegutscheinen wegen der COVID-19-Pandemie

Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der Erhebung von Garantieprämien nach Artikel 240 § 6 Absatz 7 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche für Reisegutscheine, die vom 31. Juli 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2021 ausgegeben, angepasst oder umgetauscht worden sind.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR217800020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 51ddfac3787e0ab6f00da37cbb0430d8d228fa5fc11f3eff95a00e90bf776190

XML-Quelle beim Herausgeber